Um Mitglied beim SV Iptingen zu werden, einfach folgende PDF Dateien (Beitrittserklärung & Fotografieerlaubnis) herunterladen, ausdrucken und  bitte bei Markus und Tanja Mayer, Hans-Albrecht-Strasse 7, 75446 Serres abgeben. Natürlich können die Formulare auch beim zuständigen Abteilungsleiter abgegeben werden.

Beitrittserklaerung.pdf

Fotografieerlaubnis.pdf (Diese Erlaubnis stellt sicher, dass unsere Öffentlichkeitsarbeit im Verein, durch die von uns genutzen Medien, dargestellt werden kann.)

Wichtig hierbei ist:

  • Beitrittserklärung und die Einzugsermächtigung vollständig und leserlich ausfüllen.
    Eine Barzahlung ist nicht möglich.
  • Pro Mitglied eine gesonderte Beitrittserklärung mit Einzugsermächtigung ausfüllen.
  • unbedingt jeweils das Datum der Unterschrift vermerken.
  • Beitrittserklärung und die Einzugsermächtigung getrennt unterschreiben.
  • Bei Änderung von Adresse oder Bankverbindung bitte eine Information an Markus und Tanja Mayer,
    Hans-Albrecht-Strasse 7, 75446 Serres geben.
  • Unterschreiben (unter 18 Jahre muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben)
  • Im Falle von Kontolöschungen oder nicht gedeckten Konten werden von den Banken Rücklastschriftgebühren erhoben. Diese werden vom SV Iptingen an die betreffenden Mitglieder weiterbelastet.

Höhe der Beiträge

Erwachsene 45,00€
Kinder 20,00€

Sollten dennoch irgendwelche Punkte unklar sein, dann nicht zögern, sondern einfach nachfragen.

Wenn alle diese Punkte beachtet werden, steht dem Vereinsleben beim SV Iptingen nichts mehr im Wege!

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt die Bezeichnung Sportverein e.V. Iptingen. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts in Maulbronn eingetragen. Der Verein hat seinen Sitz in Wiernsheim Ortsteil Iptingen.

§ 2 Zweck

Der Verein dient der Förderung der körperlichen und seelischen Gesundheit der Allgemeinheit, insbesondere der Jungend durch Pflege von Sport und Kameradschaft. Sämtliche Einnahmen sind zur Erfüllung dieses Zwecks zu verwenden. Ansammlungen von Vereinsmitgliedern dürfen keinerlei Gewinnanteile, Zuwendungen, unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder Ähnliches bezahlt werden.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. der Abgabenordnung.

§ 3 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 4

Der Verein ist Mitglied des Württembergischen Landessportbundes e.V., dessen Satzung er anerkennt. Der Verein unterwirft sich den Satzungsbestimmungen und Ordnungen (Rechts-, Spiel-, Disziplinarordnung und dergleichen) des WLSB und seiner Verbände, insbesondere hinsichtlich seiner Einzelmitglieder.

§ 5 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede männliche oder weibliche Person werden. Vereinsangehörige, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind ordentliche Mitglieder. Vereinsangehörige unter 18 Jahren   gelten als Jugendliche. Sie werden in der Vereinsjugend zusammengefasst. Für sie gilt § 12 der Satzung.

  2. Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch Beschluß des Vereinsvorstandes. Vorraussetzung hierfür ist eine schriftliche Anmeldung. Die Hauptversammlung kann eine Anmeldegebühr und deren Höhe festetzen. Die Ablehnung eines Aufnahmegesuchs ist schriftlich mitzuteilen. Sie braucht nicht begründet zu sein.

    Der Vereinsvorstand ernennt nach Beschluß des Ausschusses Ehrenmitglieder.

    Ehrenmitglied soll nur werden, wer sich um den Verein besonders verdient gemacht hat. Wer 50 Jahre ununterbrochen dem Verein als Mitglied angehört und das 65. Lebensjahr vollendet hat, soll in der Regel zum Ehrenmitglied ernannt werden.

  3. Mit der Aufnahme anerkennt das Mitglied die Satzungen des Vereins und derjenigen Verbände, denen
    der Verein selbst als Mitglied angehört.
  4. Die Mitgliedschaft erlischt:

    • durch freiwilligen Austritt, der nur durch eine schriftliche Erklärung auf den Schluß des Kalenderjahres erfolgen kann,
    • durch Ausschluß aus dem Verein,
    • durch Tod.
  5. Der Ausschluß kann nur durch den Ausschuß beschlossen werden:
  • wenn das Mitglied trotz Mahnung mit der Bezahlung von Mitgliedsbeiträgen für eine Zeit von einem Jahr in Rückstand geraten ist,
  • bei groben Verstoß gegen die Vereinssatzung,  die Jugendordnung und etwaige Abteilungsordnungen oder gegen die Satzung des Württ. Landessportbundes oder eines Verbandes, dem der Verein als Miglied angehört,
  • Der Ausschluß ist dem Mitglied durch einen eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Gegen den Ausschluß steht dem Mitglied nur ein Berufungsrecht an die nächste Hauptversammlung zu.
  • Für Jugendliche gelten die gleichen Bestimmungen.
  • wenn sich des Vereinsmitglied unehrenhaft verhält oder das Ansehen des Vereins oder eines Verbandes, dem der Verein angehört, durch Äußerungen oder Handlungen herabsetzt. Einem auszuschließenden Mitglied soll vorher Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.

§ 6 Mitgliedsbeiträge

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird durch die Hauptversammlung festgesetzt. Mitglieder, die ihren Wohnsitz nicht am Sitz der Vereins haben, können durch Beschluß des Ausschusses von der Bezahlung des Beitrags ganz oder teilweise befreit werden. Dasselbe gilt für Mitglieder, die aus finanziellen Gründen zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrags nicht in der Lage sind oder in Fällen, in denen die Bezahlung des Beitrags grob unbillig wäre.

Ehrenmitglieder sind von der Bezahlung des Beitrags befreit. Die Beitragspflicht der Jugendlichen wird duch den Ausschuß geregelt.

§ 7 Organe

Die Organe des Vereins sind:

  1. die Mitgliederversammlung (Hauptversammlung),
  2. der Vorstand,
  3. der Ausschuß.

§ 8 Mitgliederversammlung

Der Vorstand hat das Recht, bei Bedarf jederzeit eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn er dies im Interesse des Vereins für erforderlich hält. Auf schriftlichen Antrag von 1/4 aller Vereinsmitglieder ist der Vorstand zur Einberufung verpflichtet.

Die Hauptversammlung

  1. Ordentliche Hauptversammlung

    • Jeweils im ersten Vierteljahr des neuen Geschäftsjahres findet eine ordentliche Hauptversammlung statt. Sie ist vom Vorsitzenden oder dem Stellvertreter einzuberufen und zu leiten. Die Einberufung erfolgt mindestens eine Woche zuvor durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Wiernsheim gegebenfalls dessen Nachfolgeblattunter Angabe der Tagesordnung.
    • Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens 4 Tage vor der Hauptversammlung beim Vorsitzenden eingereicht werden.Verspätet eingehende Anträge werden nicht mehr auf die Tagesordnung gesetzt. Ausgenommen hiervon sind Dringlichkeitsanträge, die mit dem Eintritt von Ereignissen begründet werden, welche nach Ablauf der Antragsfrist eingetreten sind.
    • Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder erforderlich. Wird eine Satzungsbestimmung, welche eine Voraussetzung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit berührt, geändert, so ist das zuständige Finanzamt zu benachrichtigen.
    • Abstimmungsberechtigt sind nur ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Bei der Bestätigung der Wahl des Jugendleiters durch die Hauptversammlung haben auch Jugendliche volles Stimmrecht.
    • Bei Wahlen ist, wenn sie nicht durch Zuruf erfolgen oder wenn mehr als ein Bewerber vorhanden ist, eine schriftliche Abstimmung erforderlich. Über die Art der Abstimmung entscheidet die Hauptversammlung.
    • Über den Verlauf der Hauptversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Schriftführer und dem Vorsitzenden oder dem Stellvertreter zu unterzeichnen ist.

  2. Außerordentliche Hauptversammlung

Sie findet statt:

  • wenn der Vorstand die Einberufung mit Rücksicht auf die Lage des Vereins oder wegen außergewöhnlicher Ereignisse für erforderlich hält,
  • wenn die Einberufung von mindestens ¼ sämtlicher Vereinsmitglieder schriftlich gefordert wird.
  • Für die Durchführung gelten die gleichen Vorschriften wie zu 1.

§ 9 Aufgaben der Hauptversammlung

1. Wahl:

  • der 4 Vorstandsmitglieder (Vorsitzender, Stellvertreter, Schriftführer, Kassier),
  • der 2 Kassenprüfer,
  • der 2 Unterkassierer
  • der 4 oder bei Bedarf noch weiteren Vereinsmitglieder zum Ausschuß,
  • des Wirtschaftsführers und des stellvertretenden Wirtschaftführers.

2. Bestätigung (Wahl):

  • des gemäß der Jugendordnung in der Jugendvollversammlung gewählten Abteilungsleitern zu Ausschussmitgliedern.
  • Festsetzung der Jahresbeiträge, Umlagen etc.
  • Entgegennahme der Jahresberichte, Vornahme von Entlastungen.
  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen.
  • Entscheidung über Anträge und Beschwerden.
  • Auflösung des Vereins (Beschlussfassung).

Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.

§ 10 Der Vorstand

Die Amtszeit von Vorstands- und Ausschussmitgliedern, Kassenprüfern etc. beträgt jeweils drei Jahre. Wiederbestellung ist zulässig.
Die Amtszeit des Vorsitzenden und des Stellvertreters dürfen niemals im gleichen Kalenderjahr enden. Dies ist bei der Wahl derselben zu berücksichtigen.

Der Vorstand besteht aus:

  • dem Vorsitzenden,
  • dem Stellvertreter,
  • dem Schriftführer,
  • dem Kassier,
  • dem von der Hauptversammlung bestätigten Vereinsjugendleiter.

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind.
Der Vorstand erledigt die laufenden Vereinsangelegenheiten, insbesondere obliegt ihm die Verwaltung des Vereinsvermögens.

Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung und des Ausschusses,
  • Vorbereitung eines etwaigen Haushaltsplanes, Erstellung der Jahresberichte,
  • Führung der laufenden Geschäfte.

In allen wichtigen Vereinsangelegenheiten hat der Vorstand eine Beschlussfassung des Ausschusses herbeizuführen. Dies gilt auch bei großen Anschaffungen.
Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind berechtigt, in besonders gelagerten Fällen, insbesondere bei Eilbedürftigkeit oder Geringfügigkeit, Entscheidungen ohne Anhörungen des restlichen Vorstandes oder des Ausschusses zu treffen. Sie müssen jedoch über diese Entscheidungen dem Ausschuss umgehend Rechenschaft ablegen.

So oft das Interesse des Vereins es erfordert, wird der Vorstand einberufen.
Er muss einberufen werden, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder es verlangt. Die Einberufung erfolgt durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter.
Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Zur Beschlussfassung müssen die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Über die Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll zu fertigen. Zu Vorstandsmitgliedern können nur Mitglieder des Vereins gewählt werden.
Scheidet während des Geschäftsjahres ein Vorstandmitglied aus, so wird es durch Zuwahl des Vorstandes ersetzt. Bei Ausscheiden des Vorsitzenden ist jedoch unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, die einen neuen Vorsitzenden zu wählen hat.

Der Vorstand ist immer ehrenamtlich tätig.
Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind die gesetzlichen Vertreter des Vereins im Sinne des bürgerlichen Rechts. Jeder hat alleinige Vertreterbefugnis.

Der Kassier verwaltet die Kassengeschäfte des Vereins. Er ist berechtigt, Zahlungen zu leisten, die der vorherigen Anweisung durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter bedürfen und Einnahmen entgegenzunehmen. Er ist verpflichtet, der Hauptversammlung einen Kassenbericht vorzulegen. Der Kassier kann bis zu 2 Unterkassiere haben. Die Kassen der Unterkassiere unterliegen der Prüfung durch den Vereinskassier, der Kassenprüfer und gegebenfalls des Vorstandes.

Die Kassenprüfung wird von den Kassenprüfern vorgenommen. Die 2 Kassenprüfer sind jederzeit berechtigt, Einblicke in die Kassenführung zu nehmen und eine Revision durchzuführen. Die Kassenprüfung ist jedoch mindestens einmal im Jahr vorzunehmen.
Die Kassenprüfer haben dem Vorstand und der Hauptversammlung über das Revisionsergebnis Bericht zu erstatten. Der Vorstand kann jederzeit eine eigene Kassenprüfung vornehmen.

Der Schriftführer erledigt den schriftlichen Verkehr des Vereins. Er fertigt Protokolle über die Sitzungen und Versammlungen sowie sonstige, den Vereins betreffenden Vorkommnisse. Diese sind vom Vorsitzenden oder dem Stellvertreter und dem Schriftführer zu unterzeichnen.

§ 11 Der Ausschuss

Der Ausschuss besteht aus:

  • den Mitgliedern des Vorstandes,
  • den von der Hauptversammlung bestätigten Abteilungsleitern,
  • 4 oder bei Bedarf noch weiteren Vereinsmitgliedern,
  • dem Wirtschaftführer und dem stellvertretenden Wirtschaftsführer.

Der Ausschuss beschließt über alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht dem Vorstand oder der Hauptversammlung vorbehalten sind.

Für die Einberufung, Leitung und Beschlussfassung gelten die gleichen Vorschriften wie für den Vorstand.

Der Wirtschaftsführer und der stellvertretende Wirtschaftsführer haben die Aufgabe, die Fest-, Tanz- u. sonstigen Veranstaltungen zu führen, zu organisieren und mit den anderen ortsansässigen Vereinen zu koordinieren.

§ 12 Vereinsjugend

Die Vereinsjugend ist die Jugendorganisation des Vereins. Zu ihr gehören alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen Mitarbeiter. Jugendliche haben in allen Angelegenheiten der Vereinsjugend volles Stimmrecht.
Die Vereinsjugend gibt sich eine Jugendordnung, die zur Wirksamkeit der Genehmigung des Vereinsausschusses bedarf. Dasselbe gilt auch für Änderungen der Jugendordnung.
Die Vereinsjugend verwaltet die ihnen durch einen etwaigen Haushaltsplan des Vereins oder sonstwie zugewiesenen Mittel sowie die eigenen Einnahmen selbständig und hat damit das alleinige Entscheidungsrecht über deren Verwendung. Bei Auflösung der Vereinsjugend verbleibt deren Vermögen in Besitz und Eigentum des Vereins.
Der Vorstand hat zu allen Sitzungen der Vereinsjugend Zutritt.

§ 12 a Übungsleitervergütung

Für Tätigkeiten im Sinne des § 3 Nr. 26 EstG können Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und Betreuer eine Vergütung in Höhe von maximal dem gesetzlich festgelegten Freibetrag erhalten. Die genaue Höhe wird jährlich vom Ausschuss entsprechend des Aufwandes der einzelnen Übungsleiter festgelegt. Ein Anspruch

auf die volle Höhe des gesetzlichen Freibetrags besteht nicht.

§ 13 Abteilungen

Innerhalb des Vereins können je nach den sportlichen Erfordernissen durch Beschluss des Ausschusses Abteilungen gebildet werden. Diese haben für eine geordnete Durchführung der sportlichen Veranstaltungen zu sorgen. Die Abteilungen haben sich eine Geschäftsordnung zu geben, die zur Wirksamkeit der Genehmigung des Ausschusses bedarf. Dasselbe gilt für die Änderung der Geschäftsordnung.
Abteilungen können auch Kameradschaftskassen führen. Weitere Kassen dürfen von einer Abteilung nur mit Zustimmung des Ausschusses geführt werden. Solche Kassen werden von der Abteilung in eigener Verantwortung geführt. Sie unterliegen jedoch der Prüfung des Vorstandes und der beiden Kassenprüfer.
Bei Auflösung einer Abteilung bleibt das Abteilungsvermögen in Besitz und Eigentum des Vereins.
Die Abteilungsleitung ist gegenüber dem Vereinsvorstand verantwortlich. Der Vorstand hat zu allen Sitzungen der Abteilungen Zutritt.

§ 14 Strafbestimmungen

Sämtliche Vereinsmitglieder unterliegen, von dem in § 5 genannten Ausschluss abgesehen, einer Strafgewalt. Der Vorstand kann Ordnungsstrafen verhängen gegen jeden Vereinsangehörigen, der sich gegen die Satzung, Jugendordnung, Abteilungsordnung oder dergleichen, das Ansehen, die Ehre oder das Vermögen des Vereins vergeht. Gegen den Strafbeschluss des Vorstandes ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

$ 15 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Versammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung die Beschlussfassung über die Vereinsauflösung den Mitgliedern angekündigt ist. Der Beschluss bedarf einer ¾ Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Für den Fall der Auflösung bestellt die Hauptversammlung zwei Liquidatoren, welche die Geschäfte des Vereins abzuwickeln haben. Das nach Bezahlung der Schulden noch vorhandene Vereinsvermögen ist mit Zustimmung des Finanzamts auf die örtliche Gemeindeverwaltung zur Verwendung ausschließlich im Sinne von § 2 dieser Satzung zu übertragen. Entsprechendes gilt bei Aufhebung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Vereinszweckes.

§ 16 Inkrafttreten der Satzung

Vorliegende Neufassung der Satzung wurde in der ordentlichen Hauptversammlung des Vereins am 20.03.1992 neu gefasst und einstimmig beschlossen.
Sie ist sofort in Kraft getreten.

 

1. Vorstand

Michael Gille

 

email

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

seit 1994

Mitglied beim SVI

seit 2007

Ausschussmitglied

2007-2016

Abteilungsleiter Fußball

seit 2024

1. Vorstand

 

 

2. Vorstand

Tim Rapp

 

email

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

seit 1994

Mitglied beim SVI

seit 2016

Ausschussmitglied

2016-2019

Abteilungsleiter Fußball

seit 2024

2. Vorstand

 

 

Kassier

Markus Mayer

  Markus_Mayer

email

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

seit 1980

Mitglied beim SVI

1994 - 2009

Spieler der Aktiven Mannschaft

1997 - 2000

III. Kassier

seit 2000

I. Kassier

seit 2010

Spieler AH

 

 

Schriftführer

Andreas Bader   Andreas Bader
email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
seit 1991 Mitglied beim SVI
   

 

 

1. Jugendleiter

Patrick Diaz

   

email

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

seit 2013

Mitglied beim SVI

2016-2019

2. Jugendleiter

seit 2019

1. Jugendleiter

  

 

Abteilungsleiter Fußball

Sebastian Rapp

 

email:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

seit 2001

Mitglied beim SVI

seit 2008

Spieler der Aktiven Mannschaft

seit 2019

Ausschussmitglied und Abteilungsleiter Fußball

 

 

Abteilungsleiter AH

Philipp Lauser

   

email

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

seit 

Mitglied beim SVI

seit 

Ausschussmitglied

seit 

Abteilungsleiter AH

 

 

Abteilungsleiter Volleyball

Felix Lang

   

email

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

seit 1999

Mitglied beim SVI

seit 2020

Ausschussmitglied und Abteilungsleiter Volleyball

 

 

Abteilungsleiterin Freizeitsportgruppe

Tamara Rieger  

email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
seit 1988 Mitglied beim SVI
seit 2019 Ausschussmitglied und Abteilungsleiterin Freizeitsport

 

 

Abteilungsleiter Tischtennis

Alfred Schüle

  Alfred_Schuele

email

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

seit 1994

Mitglied beim SV Iptingen: Abteilungsleiter, Jugendbetreuer, Tischtennis-Trainer und Ausschussmitglied

Sonstiges

 
Gründung der Tischtennisabteilung 1993
seit 1995 Ausrichter des 2er Mannschafts-Tischtennis-Turnieres
Einrichtung der Homepage des Tischtennis
 

 

 

Festausschuss

Marc Nowotny

 

email

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

seit 1993

Mitglied beim SVI

seit 2013

Ausschussmitglied: Vermietung des Vereinsheims und Festausschuss

 

 

Festausschuss

Marco Euchenhofer

 

email:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

seit 1993

Mitglied beim SVI

seit 2007

Spieler der Aktiven Mannschaft

2011/2012

Jugendtrainer E-Jugend

2014-2016

Torwarttrainer A- und B-Jugend

seit 2015

Ausschussmitglied: Festausschuss

 

 

Beisitzer

Christa Janowsky

  christa janowsky

email

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

seit 1970

Mitglied beim SVI

seit 1995

Übungsleiterin Kinderturngruppe

seit 2004

Ausschussmitglied

2002 - 2007

2. Jugendleiterin

seit 2007

Schriftführerin Jugend

 

 

Beisitzer

André Remele

  Andre_Remele

email

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

seit 1989

Mitglied beim SVI

seit 2003

Ausschussmitglied

 

 

Beisitzer

Christoph Glashauser

  Christoph Glashauser

email

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

seit 1993

Mitglied beim SVI

seit 2002

Spieler der Aktive Mannschaft

2002/2003

Jugendtrainer C-Jugend

seit 2010

Ausschussmitglied: Sponsoring

seit 2018

Jugendtrainer Bambini

 

 

Beisitzer

Benjamin Rapp

 

email

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

seit 1994

Mitglied beim SVI

seit 2005

Spieler der Aktive Mannschaft

2010-2013

Jugendtrainer

2013-2020

Kassenprüfer

seit 2020

Ausschussmitglied

 

 

Beisitzer

Günther Rapp

  Abteilungsleiter Volleyball

email

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

seit 1978

Mitglied beim SVI

1985-2020

Abteilungsleiter und Trainer Volleyball

seit 1985

Leiter Kindererlebnistage

weitere frühere Bereiche

Spieler der Aktiven Mannschaft, Jugendleiter, Veranstaltungsleiter, 2. Vorstand


  

Vereinsheim

Jedes Mitglied ab 18 Jahren kann das Vereinsheim des SV Iptingen mieten.

Das Vereinsheim beinhaltet die Küche, die Heimkabine, sanitäre Anlagen und die Außenanlagen.

Es kann aber auch nur die Außenanlage mit Sanitärbereich gemietet werden.

Bei der Vermietung ausgeschlossen ist der Rasenplatz!!

Ablauf:

1. Einen passenden Termin bei Marc Nowotny erfragen!
  Tel.: 0176-78939279
2. Vorbeikommen, einen Mietvertrag unterschreiben und Kaution bezahlen
3. Am vereinbarten Termin den Schlüssel für das Vereinsheim bei oben genannter Adresse abholen
4. Schlüsselübergabe und Rückgabe der Kaution findet am nächsten Tag nach vereinbarter Uhrzeit auf dem Vereinsgelände statt.

Der Mieter ist für die Sauberkeit und evtl. anfallende Sachschäden des Objektes verantwortlich und haftet dafür!

Die Gemeinde stellte im Hohen Bühl ein Grundstück zur Verfügung,dass der Verein als Turnplatz herrichtete. Die angeschafften Turngeräte wurden überdacht. Bis zum Kriegbeginn 1914 wurde unter Anleitung der Lehrer und des Ratschreibers fleißig geturnt. Nach dem Krieg wurde 1919 wieder mit dem Turnen, Tauziehen, Faustballspielen und mit Läufen begonnen.

1920 beschloss man, eine Turnhalle zu bauen. Zur Finanzierung der Halle wurden Freilichtspiele am Mönsheimer Wald aufgeführt. Am 16. Mai 1920 kam es zur 1. Aufführung von „ Wilhelm Tell “ mit dem Hauptdarsteller Robert Kohler. 1921 wurde „ Schillers Räuber “ mit den Hauptdarstellern Gustav Hailer und Robert Kohler gespielt. Aus der gesamten Umgebung kamen Zuschauer, so dass den Aufführungen ein großer Erfolg beschieden war.

Schauspielgruppe

Der Turnhallenbau begann1921. Das Holz wurde von der Gemeinde pro Festmeter zu 100 Mark, zinslos zahlbar, in 20 Jahresraten erworben. Es musste von dem Verein aber selber geschlagen und abgefahren werden. Das Baumaterial wurde mit Pferdefuhrwerken herbeigeschafft, die Steine zum Betonieren mussten von Hand zerkleinert und geklopft werden. Wegen Wassermangels konnte das Holz in der Sägmühle nicht gleich gesägt werden.

Trotzdem konnte die Turnhalle am 18. August 1921 mit einem großen Fest eingeweiht werden. Der Turnhallenbau kostete 40.000,- Mark. Die Freilichtspielaufführungen 1920 und 1921, das Fest der Turnhalleneinweihung und die Weihnachtsfeiern erbrachten einen Reingewinn von 20.438,- Mark.

Sportlich gesehen waren die Jahre 1920 bis 1926 eine Blütenzeit des Turnvereins. Unter den Turnwarten Meeh, Robert Kohler und Höhl wurden bei Wettkämpfen viele Einzel- und Mannschaftspreise gewonnen. So konnte 1925 beim Kreisturnfest in Ulm ein 2. Preis errungen werden, wie die Stadtvereine Mühlacker und Vaihingen. Besonders hervor traten die Jugendturner, damals Zöglinge genannt.

Mit welcher Begeisterung man dabei war, aber auch welche Strapazen auf sich genommen wurden, veranschaulicht die Teilnahme am Gauturnfest in Schmie 1924. Morgens um 2 Uhr war Wecken, um 3 Uhr Abmarsch von 70 Mann mit Musik und 3 Fuhrwerken. Nach den Wettkämpfen war man um 22.30 Uhr wieder in Iptingen, wo noch einige Stunden gefeiert wurde.

Fussballer1931

Ab 1932 war ein starker Rückgang des Turnbetriebs und der Vereinstätigkeit zu verzeichnen. Im gleichen Jahr versuchte der neugegründete Fußballclub Iptingen eine Vereinigung mit dem TV zu erreichen. Da die gestellten Bedingungen für den TV nicht annehmbar waren, kam es nicht zu dem Zusammenschluss. 1933 waren bei der Generalversammlung nur 9 Mitglieder anwesend. 1935 wurde die Turnhalle, die für die Vereine und im Gemeinde- geschehen unentbehrlich geworden war, anlässlich des Heimatfestes endgültig ausgebaut. 1939 hatte der Verein nur noch 15 Mitglieder. Nach dem Krieg wurde das Fußballspielen für die männliche und das Handballspielen für die weibliche Jugend eingeführt. Aber ab 1952 ruhte die aktive sportliche Betätigung. Im Dezember 1956 wurde ein neuer Anlauf für das Fußballspielen unternommen. Ein neuer Sportplatz auf der Serremer Höhe wurde am 16. Juni 1957 eingeweiht und mit 2 Mannschaften der Spielbetrieb aufgenommen, allerdings nur bis 1966. Eine Jugendmannschaft  konnte 1966 aufgestellt werden, sodass man den Sportbetrieb und das Vereinsleben ( Sportfeste, Weihnachtsfeiern usw. ) aufrecht erhalten konnte. Die Turnhalle wurde ab 1960 umgebaut und erweitert. Der Kostenvoranschlag betrug 11.000 DM. Staatszuschüsse in Höhe von 40 % waren zugesagt. Ursprünglich sollten die Baumaßnahmen bis zum 50. Jubiläum im Jahre 1962 beendet sein. Da dies nicht möglich war, musste das Fest ausfallen. Erst am 6. Juni 1964 konnte der Umbau eingeweiht werden. Insgesamt mussten Ausgaben in Höhe von 90.000 DM getätigt werden. Der Schuldenstand betrug 30.000DM. Nachdem die Gemeinde ein Darlehn von 10.000DM in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt hatte, war de Verein ab 1970 schuldenfrei. Der kleine Verein hatte eine große Leistung vollbracht. Innerhalb 5 Jahre konnte er 20.000DM Schulden tilgen und 3.000DM Zinsen zurückzahlen. 1969 wurde eine Satzungsänderung vorgenommen. Der Name Turnverein ( TV ) wurde in Sportverein ( SV ) umgewandelt. Damit konnte allen Sportarten Rechnung getragen werden. 1970 wurde wieder das Kinderturnen eingeführt. Durch die Initiative des damaligen Bürgermeister Güller konnte für das Spieljahr 71 / 72 wieder eine I. und II. Mannschaft dem Verband gemeldet werden. Im Jahre 1972 konnte der SV Iptingen sein 60- jähriges Vereinsjubiläum feiern. Den Rahmen dieses Festes bildeten eine Damenfußballmannschaft aus Iptingen, Turner unter der Leitung von Frau Maria Korger und die Fußballmannschaften. Es zeigte sich in der Folgezeit, dass die Dusch- und Umkleidemöglichkeiten in der Turnhalle vollkommen unzureichend waren. Dies wurde durch einen Anbau an die Turnhalle in den Jahren 74 / 75 behoben.

Alte Sporthalle

In diesen Jahren des sportlichen Aufschwungs beim SV Iptingen waren unter der Leitung von Frau Korger die Gymnastikgruppen der Frauen und Kinder und eine Volleyballgruppe nicht mehr wegzudenkenden. Durch die Teilnahme des SV Iptingen am 1. Straßenfest in Wiernsheim 1976 wurde die Palette der jährlichen Vereinsfeste ( Maiwanderung, Sportfest und Jahresfeier ) erweitert. Der schlechte Zustand des Trainingsplatzes bei der Turnhalle und des Sportplatzes ließ im Jahre 1976 erste Gedanken zu einem neuen Platz reifen. Die Standortfrage des neuen Sportplatzes bereitete große Schwierigkeiten. Nach langwierigen Ausschusssitzungen und Absprache mit der Gemeinde Wiernsheim und den zuständigen Ämtern zeichnete sich ab, dass ein Sportplatz bei der Turnhalle nicht möglich ist. Der Beschluss, das Sportgelände zu erstellen, wurde von der Generalversammlung am 18. März 1983 gefasst. Mit dem Sportplatz- Neubau wurde im Oktober 1983 begonnen. Die Finanzierung konnte durch Eigenmittel des Vereins, Zuschuss der Gemeinde in Höhe von 30%, des Württembergischen Landessportbundes in Höhe von 25%, den Verkauf von Kunstdrucken mit Motiven der 4 Ortsteile des Kunstmaler Fritz Kohlstädt, die von Herrn Dennenmoser gedruckt und dem Sportverein kostenfrei zur Verfügung gestellt wurden, gesichert werden. Aber auch durch Spenden und den Einsatz von vielen freiwilligen Helfern. Beim ersten Arbeitseinsatz am 1. Oktober 1983 waren bereits 15 freiwillige Helfer zur Stelle. Es zeigte sich, dass das Vorhaben von den Mitgliedern gutgeheißen wurde. Zur Herstellung des Grobplanums mussten 4.600 qm Erde abgetragen, bewegt und wieder verdichtet werden. Durch die gute Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen und Firmen und durch insgesamt 4.500 geleistete freiwillige Arbeitsstunden war es möglich, dass der Sportplatz im August 1984 eingesät werden konnte. Die Baukosten beliefen sich auf 400.000,- DM. Im August 1986 erfolgte dann die Sportplatzeinweihung. Gefeiert wurde 3 Tage, der Höhepunkt am Sonntag, war das Spiel unserer Mannschaft gegen den Landesligisten 07 Ludwigsburg. Den Ball für dieses Spiel überbrachte eine Fallschirmspringer Sportgruppe. Der Verein konnte auf das Geleistete stolz sein. Waren es doch letzten Endes viele freiwillige Helfer und Spender, die entscheidend für das Gelingen dieses Projektes beigetragen haben. Neben diesen Aktivitäten kamen in dieser Zeit auch die sportlichen Aktivitäten nicht zu kurz. In den zurückliegenden Jahren konnte die 1. und 2. Fußballmannschaft auch sportliche Erfolge erzielen. Viele Jahre ist es immer gelungen, Plätze im ersten Tabellendrittel der Kreisliga B, Bezirk Enz/Murr zu erreichen. Auch war es möglich, unter der Leitung von Dr. Jäkel im Januar 1984 eine Männer- Freizeitgruppe zu gründen, die sportbegeisterten Männer  die Möglichkeit bietet, sich auch mit 40 oder 60 Jahren noch fit zu halten. Im Jahre 1987 konnte zum ersten Mal in der Vereinsgeschichte auch eine AH- Fußballmannschaft unter der Leitung von Rainer Bach und Helmut Knödl gegründet werden. Die gemeinsame Jugendarbeit mit dem TSV Wiernsheim konnte zur Zufriedenheit beider Vereine weiterentwickelt werden, sodass auch für die Zukunft der Fortbestand der Mannschaften sichergestellt war. Bereits schon während des Sportplatzbaus wurden die ersten Überlegungen angestellt, wie als weitere Maßnahme der Bau eines Umkleidegebäudes unmittelbar am Sportplatz verwirklicht werden kann. Bei der Generalversammlung am 14.3.1986 wurde der Bau dieses Umkleidegebäudes durch die anwesenden Mitglieder beschlossen und mit dem Bau unmittelbar begonnen. Das Richtfest konnte am 30. Mai 1987 gefeiert werden.

Richtfest 1987

Der Verein – So wie wir ihn kennen

Vor allem im aktiven Spielbetrieb stand gleich zu Beginn der Präsidentschaft von Karl-Heinz Rapp eine grundlegende Änderung an. Im Jahr 1994 wurde die Einführung der C-Klasse anstelle der bisherigen Reserve eingeführt. Zweite Mannschaften konnten nun aufsteigen und erste Mannschaften absteigen. Gerade diese Problematik beschäftigte den Verein in den darauffolgenden gut zehn Jahren.

Auch in diese Zeit fällt der forcierte Aufbau der Jugendarbeit beim SV Iptingen. Dies sollte sich langfristig auszahlen, da nach dem Jahrtausendwechsel mehr und mehr Jugendspieler die aktiven Fußballer unterstützten.

Seit gut zehn Jahren spielte man beim SV Iptingen schon immer um den Aufstieg und die Meisterschaft in der B-Klasse mit. Höhepunkt war sicherlich die Meisterschaft und der Aufstieg in die A-Klasse im Jahr 2009. Leider musste schon nach einem Jahr der Rückweg in die B-Klasse angetreten werden, da man trotz einer durchaus ansprechenden Saison mit 36 Punkten im Elfmeterschießen gegen Kleinsachsenheim unterlag. Seit dem Wiederaufstieg in der Saison 2011/2012 hält sich die Aktive Mannschaft nun schon in der Kreisliga A.

Aber auch in anderen Sparten und im Jugendbereich erreicht der SV Iptingen in dieser Zeit nicht zu unterschlagende Ergebnisse. Auf die einzelnen Abteilungsberichte sei an dieser Stelle verwiesen.

Zehn Jahre vor dem 100-jährigen Festereignis standen im Jahr 2002 bereits die Feierlichkeiten zum neunzigjährigen Bestehen an. Aufgrund der (T)euroumstellung zu Jahresbeginn und der damit einhergehenden Zurückhaltung der Besucher stand dieses Jubiläum schon vorab unter schlechten Vorzeichen. Dennoch bot der SV Iptingen seinen Gästen ein durchaus ansprechendes Programm. Neben dem obligatorischen Festbetrieb mit Barbetrieb und Livemusik waren vor allem das bunte Unterhaltungsprogramm mit Entertainer „Wommy Wonder“ als Stargast und das Einlagespiel gegen die Ensinger Traditionsmannschaft ein Highlight.

Sportlich und kulturell stellt der SV Iptingen zwischenzeitlich einen nicht zu verachtenden Teil des öffentlichen Lebens in Iptingen. Neben dem gut besuchten Spielbetrieb der aktiven Mannschaft sowohl auf dem heimischen Zwergberg als auch auf den Fußballplätzen der Region sind vor allem die Unterhaltungs- und Sportveranstaltungen immer gut besucht.

Immer am ersten oder zweiten Samstag eines Jahres startet der Festauftakt mit der Jahresfeier in der Kreuzbachhalle (Bilder der 100-jährigen Jahresfeier gibt's hier). Traditionell durch Liedvorträge des MGV Iptingen eröffnet, stehen neben Mitgliederehrungen und Programmbeiträgen einzelner Sparten vor allem das Theaterstück der Laienspielgruppe und meist Livemusik ganz oben in der Gunst der Zuschauer.

Im Jubiläumsjahr 2012 stand bereits die Prunksitzung Nr. 19 in Zusammenarbeit mit dem Frohen Faschingsclub Gerlingen an (hier geht's zu den Bildern). Einem Kinderfasching am Nachmittag (hier geht's zu den Bildern) folgt meist ein vier- bis fünfstündiges abwechslungsreiches Programm mit Garde- und Showtänzen, Guggenmusik und Abteilungsbeiträgen.

Von der ersten Prunksitzung an immer restlos ausverkauft wird meist bis zum Sonnenaufgang gefeiert.

Zunächst jährlich abwechselnd mit dem MGV Iptingen wurde das Maibaumstellen am 30.04. an der Iptinger Kelter und einer Maiwanderung am 01.05. veranstaltet. Zwischenzeitlich wird die Veranstaltung allein durch den SV Iptingen betrieben.

Meist Ende Juni oder Anfang Juli steht das Sportfest auf dem Vereinsgelände an. Zwischenzeitlich zum reinen Jugendturnier umgestaltet, fanden in den letzten Jahren vermehrt Einlagespiele der leider zwischenzeitlich aufgelösten Damenmannschaft und der AH-Mannschaft statt. Highlight des Sportfestes ist sicherlich das mittlerweile legendäre Jedermannselfmeterschießen mit anschließendem Festbetrieb. Auch ein Weißwurstfrühschoppen mit Livemusik kam bereits gut an.

Damenmannschaft

(Damenmannschaft 2009)

Zum Jahresende hin begeistern die einzelnen Jugendgruppen das Publikum mit Auftritten an der Jugendweihnachtsfeier, welche meistens am 3. Advent stattfindet. Bereits traditionell ist auch hier die Integration des Gottesdienstes der evangelischen Kirche Iptingen als Programmauftakt.

Hinzu kommen noch kleinere Feste wie der abwechselnd mit dem MGV Iptingen ausgerichtete Holzverkauf im Frühjahr, der als Jugendwandertag ins Leben gerufene Vereinswandertag im Herbst, das Tischtennisturnier am Tag der Deutschen Einheit und natürlich der kleine aber dafür sehr feine Weihnachtsmarkt am Samstag vor dem 2. Advent auf dem Iptinger Kelterplatz mit allen teilnehmenden Iptinger Vereinen. Hier steht in diesem Jahr ebenfalls schon die achte Durchführung an.

Besonders erwähnenswert ist auch das Engagement des Vereins im Rahmen der Kindererlebnistage der Gemeinde Wiernsheim. Seit nunmehr 1982 betreut der SV Iptingen für drei Tage in einem Zeltlager mit buntem Unterhaltungsprogramm rund sechzig Kinder auf dem Zwergberg.

Zu diesem breiten Festangebot kamen im Jubiläumsjahr 2012 noch die nachfolgenden Aktivitäten hinzu:

 Samstag, 02.06.2012 – Feierlicher Festakt zur Geburtstagsfeier in der Kreuzbachhalle mit Festbuchvorstellung (hier geht's zu den Bildern)

 Samstag, 21.07.2012 – Festumzug durch Iptingen und anschließendem Festbetrieb in und um die Kreuzbachhalle (Bilder Teil 1) (Bilder Teil 2)

 Samstag, 27.10.2012 – Ehrungs- und Unterhaltungsabend in der Kreuzbachhalle

 Dienstag, 06.11.2012 – Kaffeenachmittag für Senioren in der Kreuzbachhalle (hier geht's zu den Bildern)

 

(Festumzug 2012: Festzelt neben der Kreuzbachhalle)

Zusätzlich konnten im Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten der Tischtennisbezirkstag am 23.06.2012 und der Plattenpokal für aktive Fußballmannschaften am Wochenende vom 10. bis 12.08.2012 nach Iptingen geholt werden (hier geht's zu den Bildern).

Interessantes und Wissenswertes aus dieser Zeit:

 1994 – Gründung der Damen-Step-Aerobic-Gruppe

 1995 – Gründung der Badminton-Gruppe

 1995 – Erste Zusammenarbeit mit dem TSV Großglattbach im Jugendbereich

 1995 – Die Volleyballgruppe des SV Iptingen feiert 20-jähriges Bestehen

 1995 – Volkswandertag in Zusammenarbeit mit der Genoba Iptingen

 1996 – Erstmalig wird beim Sportfest das Jedermannselfmeterschiessen durchgeführt

 1997 – Die I. Mannschaft verhindert im Relegationsspiel in Illingen gegen den SV Horrheim II den Abstieg in die C-Klasse

 1998 – Die I. Mannschaft steigt nach dem verlorenen Relegationsspiel in Enzweihingen gegen Sönmez Bietigheim II in die C-Klasse ab

 27.05.1999 – Teilnahme am 300-jährigen Waldenserjubiläum

 1999 – Der SV Iptingen feiert die Meisterschaft in der C-Klasse und steigt wieder in die B-Klasse auf

 26.12.1999 – Sturm „Lothar“ verursacht Schäden am Vereinsheimdach, an Barrieren und Fangzaun

 2000 – Die Jahresfeier musste wegen eines Todesfalls vor Beginn abgebrochen und verschoben werden

 2001 – Gründung der Karate-Gruppe

 2001 – Wiederaufstieg in die B-Klasse im Relegationsspiel in Sersheim gegen den FV Löchgau II

 19.01.2004 – Sturmschaden am Vereinsheimdach durch Orkantief „Carmen“

 2004 – Teilnahme am Festumzug 100 Jahre FFW Iptingen

 25.09.2005 – Ausschuss und weitere Vereinsmitglieder zu Gast bei „Sport im Dritten“

 2006 - Mitternachtsturnier auf dem Zwergberg in Zusammenarbeit mit dem Jugendraum Iptingen

 2005 – Erster Weihnachtsmarkt in Iptingen

 25.05.2006 – Niederlage im Relegationsspiel in Tamm gegen den FV Löchgau II. Iptingen bleibt in der B-Klasse

 08.06.2008 – Niederlage im Relegationsspiel in Gündelbach gegen Hellas Bietigheim. Iptingen bleibt in der B-Klasse

 07.06.2009 – Meisterfeier in Iptingen. Aufstieg in die A-Klasse

 2009 – Im Juli wurde der neue Spielplatz auf dem Zwergberg aufgebaut

 20.06.2010 – Niederlage im Relegationsspiel in Horrheim gegen den TSV Kleinsachsenheim im Elfmeterschiessen. Abstieg in die B-Klasse

2012 – 100 jähriges Vereinsjubiläum